Mak­ler­cour­ta­ge bei Wohn­haus, Mehr­fa­mi­li­en­haus und Eigentumswohnung

Übli­che Rege­lun­gen der Maklercourtage

Die Höhe der Mak­ler­cour­ta­ge ist frei ver­han­del­bar. Bran­chen­üb­lich ist die Emp­feh­lung des Bun­des­ver­ban­des für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft, bei der Käu­fer und Ver­käu­fer je eine eige­ne Pro­vi­si­on zahlen.

  • In Nord­rhein-West­fa­len wer­den in der Regel 3 % plus MwSt. vom erziel­ten Ver­kaufs­preis als Mak­ler­cour­ta­ge berechnet.

Über­nimmt der Ver­käu­fer die gesam­te Cour­ta­ge, spricht man von Innen­cour­ta­ge. Hier­mit bewirbt man ein Objekt als ‘pro­vi­si­ons­frei für den Käu­fer’ oder ‘ohne Käu­fer­cour­ta­ge’. Bei schwer ver­käuf­li­chen Objek­ten wird die­se Maß­nah­me ange­wandt, um das Ange­bot für den Käu­fer attrak­ti­ver zu gestalten.

Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
Durch die Online Wert­ermitt­lung für Ihre Immo­bi­lie erfah­ren Sie, ob Ihre Preis­vor­stel­lung  für Ihre Lage rea­lis­tisch ist. Wir sind aus­ge­wie­se­ne Exper­ten bei der Bewer­tung von Immobilien.
Kos­ten­lo­se Immo­bi­li­en Bewertung