Vil­la, Wohn­haus, Rei­hen­haus und Eigentumswohnung

Einen erfolg­lo­sen Mak­ler auswechseln

Wenn Sie bereits einen Immo­bi­li­en­mak­ler mit dem Ver­kauf ihres Hau­ses beauf­tragt haben, es aber inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist nicht zu einem erfolg­rei­chem Abschluss gekom­men ist, kön­nen Sie nicht ohne wei­te­res einen zwei­ten Mak­ler mit dem Ver­kauf Ihres Hau­ses oder Ihrer Eigen­tums­woh­nung beauftragen.

  • Sie müs­sen den erteil­ten Auf­trag erst schrift­lich kün­di­gen. Die ein­zu­hal­ten­den Fris­ten ste­hen in Ihrem Vertrag.

  • Ihr Mak­ler wird Ihnen mit Been­di­gung des Ver­kaufs­auf­tra­ges eine Inter­es­sen­ten­lis­te über­ge­ben, auf wel­cher die Per­so­nen ste­hen, denen das Haus bereits nach­ge­wie­sen wurde.

Soll­te mit einem die­ser Inter­es­sen­ten im Nach­hin­ein doch noch ein Kauf­ver­trag zustan­de kom­men, gilt der Nach­weis des aus­ge­schie­de­nen Immo­bi­li­en­mak­lers als ursäch­lich und ver­pflich­tet Ver­käu­fer und Käu­fer zur vol­len Pro­vi­si­ons­zah­lung an den zuvor täti­gen Makler.

Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
Durch die Online Wert­ermitt­lung für Ihre Immo­bi­lie erfah­ren Sie, ob Ihre Preis­vor­stel­lung  für Ihre Lage rea­lis­tisch ist. Wir sind aus­ge­wie­se­ne Exper­ten bei der Bewer­tung von Immobilien.
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