Vil­la, Wohn­haus, Rei­hen­haus und Eigentumswohnung

Anfal­len­de Kos­ten beim Hausverkauf

Beim Ver­kauf eines Hau­ses ent­ste­hen dem Ver­käu­fer gerin­ge Kos­ten für die Löschung vor­han­de­ner Grund­schul­den. Alle ande­ren Kos­ten trägt der Käu­fer. Wenn noch eine Hypo­thek / Grund­schuld auf dem Grund­stück las­tet, eine so genann­te valu­tie­ren­de Grund­schuld, muss die­se vor Umschrei­bung Zug um Zug abge­löst wer­den. Denn die Immo­bi­lie kann nur ohne eine bestehen­de Hypo­thek ver­kauft wer­den. Ihr Notar bean­tragt dann die Löschung, die rela­tiv gerin­gen Löschungs­kos­ten müs­sen Sie sel­ber tragen.

Wei­te­re Kos­ten, die ent­ste­hen können:

Wenn Sie einen kom­pe­ten­ten Immo­bi­li­en­mak­ler ein­schal­ten, wer­den Sie dem Mak­ler gegen­über pro­vi­si­ons­pflich­tig. Die­se Zah­lung nennt man Mak­ler­cour­ta­ge und sie wird nur fäl­lig, wenn die Immo­bi­lie nota­ri­ell ver­kauft ist. (Erfolgs­pro­vi­si­on)
Die­ser Rat­ge­ber hilft Ihnen, beim Ver­kauf Ihrer Immo­bi­lie das opti­ma­le Ergeb­nis zu erzie­len, sowohl vom dafür nöti­gen Auf­wand her als auch hin­sicht­lich des finan­zi­el­len Ertrags.
Durch die Online Wert­ermitt­lung für Ihre Immo­bi­lie erfah­ren Sie, ob Ihre Preis­vor­stel­lung  für Ihre Lage rea­lis­tisch ist. Wir sind aus­ge­wie­se­ne Exper­ten bei der Bewer­tung von Immobilien.
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